
Diagnostik der Hals- und Hirngefäße (inkl. Zweitmeinungsverfahren), des Gehirns und und peripherer Nerven
Neurologischer Ultraschall
Unser diagnostisches Spektrum umfasst unter anderem den hochauflösenden neurologischen Ultraschall. Hierfür steht uns ein modernes Ultraschallgerät mit vielseitigen diagnostischen Möglichkeiten zur Verfügung. PD Dr. Ch. Schmidt ist DEGUM-zertifiziert und verfügt über umfassende Erfahrung in der Diagnostik und Behandlung neurovaskulärer Erkrankungen. Er war zuvor unter anderem Leiter einer großen überregionalen Schlaganfallstation sowie eines neurologischen Ultraschalllabors. Dr. Frank führt ebenfalls Ultraschalluntersuchungen durch.
Ultraschall der hirnversorgenden Gefäße
Wenn Sie einen Schlaganfall oder eine transitorisch ischämische Attacke, kurz TIA, erlitten haben, wenn bei Ihnen eine Arteriosklerose der hirnversorgenden Gefäße bekannt ist oder wenn eine relevante Gefäßverengung, sogenannte Stenose, festgestellt wurde, können wir Ihnen eine fachneurologische Beurteilung und Verlaufskontrolle anbieten. Dies gilt insbesondere auch vor und nach einer Operation an der Halsschlagader oder der Implantation eines Stents. Der Ultraschall ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil der Diagnostik. Ebenso wichtig sind jedoch die neurologische Untersuchung, Ihre Krankengeschichte, vorhandene Vorbefunde und die Einschätzung Ihres individuellen Risikoprofils. Auf dieser Grundlage können wir die Befunde im Gesamtzusammenhang einordnen und Sie gezielt beraten.
Bei entsprechender medizinischer Indikation, beispielsweise bei einer bekannten neurovaskulären Erkrankung, handelt es sich in der Regel um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an. Geben Sie bei der Terminvereinbarung bitte ausdrücklich an, dass es eine Ultraschalluntersuchung der hirnversorgenden Gefäße gewünscht ist, damit wir den Termin entsprechend planen können.
Zweitmeinungsverfahren bei Eingriffen an der Arteria carotis
PD Dr. Ch. Schmidt wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung die Berechtigung zur Teilnahme am Zweitmeinungsverfahren erteilt.
Wenn bei Ihnen ein Eingriff an der Arteria carotis, also der Halsschlagader, geplant ist – beispielsweise eine Operation oder eine Stentimplantation –, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, vorab eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Die Kosten werden dabei von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Für das Zweitmeinungsverfahren benötigen Sie zwingend eine Überweisung, auf der ausdrücklich „Zweitmeinung“ vermerkt ist. Bitte geben Sie bereits bei der Terminvereinbarung an, dass der Termin der Einholung einer Zweitmeinung dient. So können wir ausreichend Zeit einplanen und sicherstellen, dass die notwendigen formalen Voraussetzungen berücksichtigt werden.